Behandlungspflege SGB V
- Grundlage zur Durchführung der häuslichen Krankenpflege ist die durch den Arzt bzw. Hausarzt verschriebene Verordnung. Auf dieser sind die zu erbringenden notwendigen medizinischen Leistungen erfasst.
Dazu gehören beispielsweise folgende Leistungen:
Verbandwechsel (Wundverbände, Kompressionsverbände), Dekubitusversorgung, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, Katheterwechsel, Hilfe bei der Körperpflege, Hauswirtschaftshilfe, Hilfe bei der Ernährung u.v.m.